Förderprogramm Qualifizierung




Hier direkt online die Förderung beantragen:


Antrag auf Zuschuss aus dem
Förderprogramm "Qualifizierung von Übungsleitern"


Verein*:                                               
Angaben zum Teilnehmer:

Name*:                                                       


Vorname*:
Geburtsdatum*:

Angaben zum Ausbildunslehrgang:


bei (Fachverband/Sportbund)*:




Lehrgangsnummer (falls bekannt):
Lehrgangsbeginn*:
voraussichtliche Lehrgangsende*:

* Feld ist eine Pflichtangabe.








Richtlinie „Förderprogramm Qualifizierung von Übungsleitern“

 

Der KreisSportBund Ammerland fördert im Rahmen der ihm für diesen Zweck vom Landkreis Ammerland zur Verfügung gestellten Mittel die Ausbildung zum lizenzierten Übungsleiter. Die Richtlinien gelten für den gesamten Bereich des KreisSportBundes Ammerland.


1. Voraussetzungen

Den Vereinen im KreisSportBund Ammerland wird für die Qualifizierung von ehrenamtlichen Übungsleitern ein Zuschuss gewährt, wenn

1.1.
der Verein einen Übungsleiter zu einer anerkannten Lizenzausbildung bei einen Sportbund oder einem Fachverband anmeldet.

1.2.
der Teilnehmer die Ausbildung erfolgreich abschließt.

1.3.
nach erfolgreichem Abschluss eine Fotokopie der Übungsleiterlizenz beim KreisSportBund eingereicht wird.

1.4.
Bei Nichtbestehen oder bei Abbruch der Ausbildung, wird der Zuschuss vom Verein zurückgefordert.

2. Bemessung der Zuschüsse

2.1
Aus den vom Landkreis Ammerland für dieses Förderprogramm zur Verfügung gestellten Fördermitteln wird ein Zuschuss von 150,00 € pro Übungsleiter gezahlt.

2.2.
Der Zuschuss steht maximal für 30 Übungsleiter bereit. Sind die Mittel für das laufende Jahr verbraucht ist eine Förderung nicht mehr möglich.

2.3.
Die Verteilung erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“.

3. Antragsverfahren und Durchführung

3.1.
Förderanträge haben ausschließlich auf dem beiliegendem Formblatt durch den Verein zu erfolgen. Die Antragstellung muss vor dem Lehrgangsbeginn liegen. Die Anmeldung muss erfolgt sein.

3.2.
Die Anträge sind komplett ausgefüllt an den KreisSportBund Ammerland an die  aufgeführte Anschrift einzureichen. Der KreisSportBund entscheidet über die Zuteilung der Zuschüsse.

4. Inkrafttreten

4.1
Diese Richtlinien für die Bezuschussung tritt durch Beschluss des Vorstandes des KreisSportBundes Ammerland per sofort in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.